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Landessynode 2024

Teilnehmer an einer Synodes stimmen ab

© Peter Bongard / fundus-medien.de

Beschlüsse der Synode der evangelischen Kirche im Rheinland

Am 19.01.2024 ist die 77. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland zu Ende gegangen. Wir möchten Ihnen gerne einige Informationen daraus weitergeben:

Gottesdienste

Gottesdienstformate und -zeiten sollen im jeweiligen Kirchenkreis abgestimmt werden. Mit vorheriger Zustimmung des Kreissynodalvorstandes kann das Presbyterium festlegen, dass der Gottesdienst statt am Sonntag regelmäßig an einem anderen Wochentag stattfindet.

Grundsätzlich sind jetzt auch alle Getauften zum Abendmahl eingeladen.

Die bisherigen Einschränkungen in Bezug auf den Ort für Gottesdienste zu Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) entfallen. Einzige Regel ist, dass der Gottesdienst öffentlich sein soll.

Neue Regeln zur Taufe

Auch die Taufe von Kindern, deren Sorgeberechtigten keine Kirchenmitglieder sind, ist künftig möglich. Allerdings muss die christliche Erziehung gewährleistet sein. Voraussetzung für das Pat*innenamt ist nicht mehr die Konfirmation, sondern nur noch die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche sowie die Religionsmündigkeit.

Kirchliche Trauung für gleichgeschlechtlich liebende Menschen

Bereits 2016 war die kirchliche Trauung für gleichgeschlechtlich liebende Menschen geöffnet worden. Der bisher bestehende Gewissensvorbehalt der Pfarrperson, wird nun beseitigt. Es gibt stattdessen eine allgemeine Bestimmung, wonach eine Pfarrperson anzeigen und auch begründen muss, wenn sie für sich ein schwerwiegendes Hindernis sieht, eine Amtshandlung (also z.B. die die kirchliche Trauung für gleichgeschlechtlich liebende Menschen) durchzuführen. Die Superintendentin oder der Superintendent sorgt dann für die Durchführung.

Studie zur sexualisierten Gewalt in der evangelischen Kirche im Rheinland

Ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung sei die sehr breit angelegte ForuM-Studie, deren Ergebnisse am 25. Januar 2024 vorliegen werden, erklärte Präses Latzel. Im Unterschied zur katholischen MHG-Studie hat die ForuM-Studie auch die Diakonie, Pendant zur katholischen Caritas, und alle kirchlichen Berufe und Ehrenamtlichen untersucht und bezieht sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche, sondern auf alle Altersgruppen. „Auf landeskirchlicher Ebene sind im Rheinland bisher 70 Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt bei Pfarrpersonen und landeskirchlichen Angestellten seit 1946 bekannt und wurden der ForuM-Studie nach Aktensichtung zur Verfügung gestellt, unterstützt durch einen Strafrichter“, berichtete Vizepräses Christoph Pistorius (Leitung Stabsstelle Aufarbeitung und Prävention).

Als weitere Zahl nannte er: „In der 2021 eingerichteten Meldestelle der Landeskirche sind bis heute insgesamt 76 Meldungen von Verdachtsfällen eingegangen, die sich zum Teil auch auf Jahre zurückliegende Vorfälle beziehen. Diese Fälle stammen aus Gemeinden, Kirchenkreisen oder landeskirchlichen Einrichtungen.“

Beide Zahlen seien aber nicht zu addieren, da es eine Überschneidung in mindestens einem Drittel der Fälle gebe.

Offizielle Veröffentlichung

Mehr dazu finden Sie auf der Seite der EKIR

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