Da wir zum jetzigen Datum über der Inzidenz von 35 liegen, sind wir gehalten, die 3 G Regel für unsere Gottesdienste anzuwenden. Der Schnelltest darf maximal 48 Stunden alt sein.
Wir singen im Gottesdienst mit Mundschutz, ansonsten darf er abgenommen werden. Weitere Auflagen gibt es nicht.